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Neue Photovoltaik-Gesetze 2025: Was Hausbesitzer wissen müssen

  • Anna Herman-Czezuch
  • 4. März
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 11. März

Die neuen gesetzlichen Regelungen für Photovoltaikanlagen machen es für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer noch attraktiver, möglichst viel des selbst produzierten Solarstroms im Eigenheim zu verbrauchen. Durch hohe Eigenverbrauchsquoten lassen sich finanzielle Vorteile erzielen, während die Auswirkungen der neuen Gesetze minimiert werden. Die Änderungen traten am 25. Februar 2025 in Kraft.

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Warum Eigenverbrauch jetzt noch wichtiger wird


Eine zentrale Änderung in den Photovoltaik-Gesetzen betrifft die Einspeisevergütung: Neue Solaranlagen erhalten künftig keine Vergütung mehr, wenn die Strompreise an der Börse negativ sind (negative Strompreise entstehen durch ein Überangebot und eine zu geringe Nachfrage). Diese Einschränkung wird zwar durch eine verlängerte Förderperiode ausgeglichen, dennoch lohnt es sich mehr denn je, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen (Solarspitzengesetz 2025).


Batteriespeicher und Energiemanagementsysteme als Lösung


Mit einem Batteriespeicher und einem intelligenten Energiemanagementsystem kann der Eigenverbrauch optimiert werden. Die Vorteile:

  • Weniger Einbußen durch die neuen Einspeiseregelungen

  • Schnellere Amortisation der Photovoltaikanlage

  • Reduzierung der Stromrechnung durch maximale Nutzung von selbst produziertem Solarstrom


Zusätzlich müssen neue Anlagen mit einer Leistung über sieben Kilowatt steuerbar sein. Das bedeutet, dass Netzbetreiber bei Bedarf auf die Einspeisung zugreifen (Einspeisung unterdrücken) können, um das Stromnetz zu stabilisieren. Voraussetzung dafür ist ein Smart Meter mit Steuerungseinrichtung, das innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme installiert werden muss (Solarspitzengesetz 2025).


Die richtige Größe für Solaranlage und Speicher


Ein zu großes Solarsystem erschwert einen hohen Eigenverbrauch. Daher sollte die Größe der Anlage auf den tatsächlichen Strombedarf abgestimmt sein. Auch zukünftige Veränderungen – etwa die Anschaffung eines Elektroautos oder einer Wärmepumpe – sollten mitberücksichtigt werden.


Faustregeln hierzu:

  • Wer plant, ein Elektroauto anzuschaffen, kann die Solaranlage um ca. zwei Kilowattpeak größer dimensionieren.

  • Bei einer Wärmepumpe sollte der Stromverbrauch etwa dem bisherigen Haushaltsstromverbrauch entsprechen. Das bedeutet: Wenn der Stromverbrauch im Haushalt bisher 4.000 kWh pro Jahr beträgt, kann man für die Wärmepumpe ebenfalls rund 4.000 kWh pro Jahr annehmen. Insgesamt sollte die PV-Anlage also für einen jährlichen Strombedarf von etwa 8.000 kWh ausgelegt werden.


Kostenersparnis durch smarte Steuerung


Ein intelligentes Energiemanagementsystem kann die Energieflüsse im Haus optimieren, indem es Verbraucher wie Elektroautos gezielt dann lädt, wenn genügend Solarstrom zur Verfügung steht. Dadurch lassen sich bis zu 370 Euro pro Jahr an Stromkosten einsparen.


Solarpflicht in bestimmten Bundesländern


Einige Bundesländer haben eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen eingeführt. In Niedersachsen gilt beispielsweise ab dem 1. Januar 2025 eine umfassende Solarpflicht für Dächer. Konkret müssen Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern zu mindestens 50 Prozent mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.


Fazit zu den neuen Photovoltaik-Gesetzen: Smarte Photovoltaik lohnt sich mehr denn je


Die neuen Regelungen unterstreichen die Bedeutung eines hohen Eigenverbrauchs und einer intelligenten Steuerung des selbst erzeugten Solarstroms. Wer heute in eine Photovoltaikanlage investiert, sollte Batteriespeicher, Energiemanagementsysteme sowie künftige Stromverbraucher wie E-Autos oder Wärmepumpen direkt mit einplanen. So lassen sich langfristig nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Energieunabhängigkeit im eigenen Zuhause steigern.


Quellen:








 
 
 

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